Mittels einer Eigenbeleg Vorlage Steuern einsparen

Unter Einsatz der kostenfreien Eigenbeleg Vorlage können Sie im Handumdrehen Ihren eigenen Rechnungsnachweis anfertigen. Das Ersatzbeleg Muster im Microsoft Word-Format ist schon fertig ausgestellt & muss nur noch ausgefüllt werden. Unsere Vorlage können Sie sowohl handschriftlich als auch am Rechner ausfüllen.

Haben Sie Ihre Quittung verloren oder jene nicht einmal gekriegt? Kein Ding! Machen Sie Ihre Rechnungsführung dank dem kostenlosen Eigenbeleg erneut vollständig.

Anknüpfend zeigen wir Ihnen auf, wie dies funktioniert.

Eigenbeleg Vorlage inkl. Ausfüllanleitung

Im Steuerrecht gilt der Lehrsatz „Keinerlei Buchung ohne Beleg“. Für den Fall, dass eine Rechnung über eine Zahlung nicht mehr auffindbar, unnütz oder aber schlichtweg nicht existent ist, kann der Ersatzbeleg eigenhändig erstellt werden. Damit der eigene Beleg von den Finanzbehörden bewilligt werden kann, muss jener im Zuge einer geschäftlichen Ausgabe ausgestellt worden sein.

Essentiell bei dem eigens ausgestellten Quittungsbeleg ist die Aufzeichnung aller spezifischen Angaben über die geschäftliche Aufwendung, so wie selbige typischerweise auch auf dem Originalnachweis aufzufinden wären. Ihr Ersatzbeleg muss deswegen plausibel sowie von der Höhe der Ausgabe her glaubhaft sein. Auf dem Eigenbeleg sind deswegen immer der vollständige Name sowie die Anschrift des Zahlungsempfängers, der Anlass für die Ausgabe, der Rechnungsbetrag, der präzise Grund für das Erstellen des Ersatzbelegs, das Datum der Zahlung als auch die Unterzeichnung des Zahlungsempfängers aufzuführen.

Hierbei sollte der Eigenbeleg immerzu eine Ausnahme bleiben. Zahlreiche und zu häufig ausgestellte Eigenbelege sind im Falle einer genauen Steuerprüfung gegebenenfalls nicht glaubhaft.

Mit dem Ersatzbeleg seine betrieblichen Ausgaben nochmals geltend machen

Existiert für eine geschäftliche Aufwendung kein Nachweis & ist die nachträgliche Besorgung der Fremdbelege oder einer Kopie der Quittung nicht machbar oder zu aufwändig, so kann der Selbstständiger oder auch der Beschäftigter den Eigenbeleg erstellen. Auf jenem platziert er die wichtigsten Informationen zum Geschäftsvorfall.

Der Ersatzbeleg dient in ihrer Buchhaltung als Ausgangsebene für die Verbuchung des Geschäftsvorfalls. Kostenlose Muster oder Vorlagen unterstützen das Ausstellen Ihrer Eigenbelege. Die Ausgaben müssen natürlich betrieblich veranlasst sein, um als Geschäftsausgaben zu fungieren. Gezahlte MwSt. kann der Selbstständiger nicht als Vorsteuer abziehen, sofern er seinen geschäftlichen Vorfall lediglich mit einem Eigenbeleg dokumentiert. Trotzdem gilt dann auch der gesamte Gesamtbetrag als Betriebsausgabe.

Neben den Vorfällen, in denen ein Eigenbeleg den originalen Beleg ersetzen soll, gibt es in einem Betrieb auch Geschäftsvorfälle, bei denen es zur Ausstellung von eigenen Belegen gar keine Alternative gibt, z. B. im Falle von privaten Entnahmen oder -Einlagen von Knete oder auch Sachwerten. Kostenlose Vorlagen & Muster unterstützen beim Erstellen von Eigenbelegen. Genauso bieten wir ein Online-Tool für genau diesen Vorgang an, das ebenso kostenlos bereit steht.

Eigenbelege sind für Kleinbeträge unbedenklich

Eigenbelege für Kleinbeträge bis zu einer Höhe von 150 EUR brutto seien im Grunde unproblematisch, heißt es bei dem BVBC.

Dies gelte vornehmlich für Zahlungsvorgänge, die über ein Bankkonto geführt wurden. Schließlich bestehe demzufolge ein Kontoauszug als Nebenbeleg. Schwieriger sind Bargeldzahlungen. Eigenbelege für Barzahlungen sollte der Steuerzahler um zusätzliche Belege ergänzen, für den Fall, dass er diese weiteren Belege besitzt.

Fehlt zum Beispiel eine Portoquittung, kann eine Kopie des Briefes ihre Ausgaben belegen. Manche Kleinbeträge lassen sich sowieso nur mittels Eigenbeleg nachweisen. Trinkgelder anlässlich einer Bewirtung wird ein Unternehmer nicht quittiert kriegen. Hierfür brauchen Sie einen Bewirtungsbeleg.